E-Rechnung in Europa: Frankreich nennt erstmals konkrete Strafen bei Verstößen

Mit dem Start der französischen E-Rechnungspflicht ab September 2026 werden nach aktuellen Angaben erstmals konkrete Strafzahlungen für Unternehmen genannt, die die Anforderungen nicht erfüllen. Damit wird deutlich, dass die Einführung elektronischer Rechnungsprozesse nicht nur eine technische, sondern zunehmend auch eine Compliance-Frage ist.

Autor: Team aurebus

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Kategorie: E-Rechnung

3 Min. Lesezeit

Die E-Rechnung wird in Europa zunehmend zur Pflicht. Während viele Unternehmen die neuen Vorgaben bislang vor allem als Digitalisierungsprojekt betrachtet haben, rückt jetzt ein weiterer Aspekt in den Fokus: mögliche Sanktionen bei Verstößen.

Mit dem Start der französischen E-Rechnungspflicht ab September 2026 werden nach aktuellen Angaben erstmals konkrete Strafzahlungen für Unternehmen genannt, die die Anforderungen nicht erfüllen. Damit wird deutlich, dass die Einführung elektronischer Rechnungsprozesse nicht nur eine technische, sondern zunehmend auch eine Compliance-Frage ist.

Frankreich: Konkrete Strafen für fehlerhafte E-Rechnungen

Ab dem 1. September 2026 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich E-Rechnungen empfangen können. Für große und mittelständische Unternehmen kommen zusätzlich Verpflichtungen zur Ausstellung elektronischer Rechnungen sowie zum elektronischen Reporting hinzu.

Laut aktuellen Veröffentlichungen können dabei folgende Sanktionen anfallen:

  • 15 Euro pro nicht konformer Rechnung
  • 250 Euro pro fehlender E-Reporting-Meldung

Zusätzlich soll es bis zum 31. Dezember 2026 eine Übergangsphase geben, in der die Vorschriften zunächst mit Augenmaß durchgesetzt werden.

Auch andere Länder haben Sanktionen festgelegt

Frankreich ist mit diesem Schritt nicht allein. Mehrere europäische Länder haben ihre E-Rechnungspflichten bereits mit konkreten Bußgeldern verknüpft.

Belgien

In Belgien drohen nach aktuellen Regelungen Geldstrafen von 1.500 Euro beim ersten Verstoß, 3.000 Euro beim zweiten Verstoß und bis zu 5.000 Euro bei wiederholter Nichteinhaltung der technischen Anforderungen für den elektronischen Rechnungsaustausch.

Rumänien

Rumänien sieht je nach Unternehmensgröße Geldstrafen von umgerechnet etwa 200 bis 2.000 Euro vor. In bestimmten Fällen werden zusätzlich Sanktionen von bis zu 15 Prozent des Rechnungswerts genannt.

Polen

Auch Polen plant Sanktionen für Verstöße gegen die landesweite E-Rechnungspflicht im Rahmen des KSeF-Systems. Fachquellen sprechen von möglichen Strafzahlungen bis zur Höhe der auf der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer.

Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten

Auch wenn sich einzelne nationale Regelungen weiterentwickeln können, ist die Richtung klar: Die E-Rechnung wird europaweit zum Standard. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die technischen Prozesse und an den strukturierten Datenaustausch zwischen Unternehmen.

Das merken wir auch in unseren Projekten. Die Zahl der Anfragen rund um E-Rechnung, Peppol sowie die Anbindung von Kunden, Lieferanten und Handelspartnern steigt spürbar.

Jetzt informieren und vorbereitet sein

Ihr wollt wissen, welche Auswirkungen die neuen Vorgaben auf euer Unternehmen haben oder wie ihr den elektronischen Rechnungsaustausch mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern umsetzt? Sprecht uns gerne an.

 

Quellen: VAT Update, e-invoicing.org, OriginStamp, Nymus, Fiscal Requirements, Creativ Digital, Invoice Data Extraction, DeterminedAI.

Team aurebus

The aurebus consulting team brings together senior consultants with over 20 years of project experience in B2B integration, EDI, and cloud migration based on the SEEBURGER Business Integration Suite. From migrations and implementations to ongoing operations – we have seen and solved most challenges in this field. Our projects take us regularly across the DACH region and worldwide.

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